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Manteltarifvertrag Gaststättengewerbe Baden-Württemberg

Artikelnummer: 4703

Stand: 1. Juni 2024

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Manteltarifvertrag (MTV) ist eine Form des Tarifvertrags. Wie jeder Tarifvertrag wird er zwischen den Tarifpartnern, also Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, ausgehandelt und ist für die Mitglieder der vertragschließenden Parteien verbindlich.

Manteltarifverträge enthalten nicht die konkrete Vergütungshöhe, die gewöhnlich für eine relativ kurze Lauzeit in einem Lohn- und Gehaltstarifvertrag geregelt wird, und auch nicht die Eingruppierung der Beschäftigten in Lohn- oder Gehaltsgruppen oder -stufen, die gewöhnlich in einem Rahmentarifvertrag geregelt wird, sondern längerfristige, allgemeinere Regelungen, die häufig auch für einen größeren Personenkreis gelten (sozusagen den „Mantel“ der spezielleren Tarifverträge). Typische Inhalte sind Einstellungs- und Kündigungsbedingungen, Dauer des Urlaubs, Arbeitszeitregelungen, Regelungen zu Krankheit, Kranmeldung und Lohnfortzahlung, Zuschläge für Mehr-,Nacht- und Schichtarbeit, Arbeitsbedingungen, Vermögenswirksame Leistungen und Bestimmungen zum Rationalisierungsschutz sowie zur Qualifizierung.

Manteltarifverträge haben meistens eine längere Laufzeit als Lohn- und Gehaltstarifverträge. Gelegentlich fehlt eine Laufzeitangabe ganz. Dann gelten sie so lange, bis sie gekündigt werden. Für einzelne Regelungen (besonders: Arbeitszeit) werden häufig abweichende Kündigungsfristen vereinbart.

Das bekannteste Beispiel eines Manteltarifvertrags ist der Bundesangestelltentarifvertrag (BAT), der nun für Bund und Kommunen durch den TVöD, ebenfalls einen Manteltarifvertrag, und für die Länder durch den TV-L ersetzt ist. Es gibt jedoch in fast allen Branchen Manteltarifverträge.


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